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Afrikanische Schweinepest: Gebührenverzicht für Trichinenuntersuchungen verlängert

Die Kreise und kreisfreien Städte verzichten nach einer Vereinbarung mit der Landesregierung seit dem 1. August 2018 auf die Gebühren der Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen. Ursprünglich war dieses Vorgehen auf 2 Jahre befristet, wurde nun aber wie bereits 2020 um 2 weitere Jahre verlängert.

Die Untersuchung auf den auch für Menschen gefährlichen Parasiten ist bei erlegten Wildschweinen und einigen anderen Tieren Pflicht. Jäger müssen dafür normalerweise je Untersuchung eine Gebühr von 4,50 € zahlen.

Um der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen, wurde die Jägerschaft im Land aufgerufen, die Schwarzwildbestände möglichst zu reduzieren. Durch den Verzicht auf die Untersuchungsgebühren sollen die Jäger dabei unterstützt werden.

Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises konkretisiert die Regelung: Für in Schleswig-Holstein geschossene Wildschweine entfällt weiterhin die Gebühr für die Trichinenuntersuchung. Sofern die Probe von einem ermächtigten Jäger selbst entnommen und zur Untersuchung beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung oder den amtlichen Tierärzten/innen des Kreises abgegeben wird. Sonderleistungen wie die amtliche Probenahme oder die Wildfleischuntersuchung bleiben ebenso gebührenpflichtig wie die Trichinenuntersuchung von Schwarzwild aus Gattern, aus anderen Bundesländern oder bei anderen Tierarten.