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AWSH Abfuhrprobleme Rest- und Biomüll

1. Was ist Ursache für die derzeitigen Abfuhrprobleme im Kreis Herzogtum Lauenburg?

Hauptursache ist ein Ausfall von Personal bei dem mit der Abfuhr des Rest- u. Biomüll beauftragten Unternehmens der GEG. Im März haben Grippewelle und Witterungsbedingungen zu einer Doppelbelastung der gesunden Mitarbeiter der Firma GEG geführt. Dadurch ist es in den Folgemonaten einerseits zu einem „Drehtüreffekt“ gekommen, sodass die ursprünglich gesunden Mitarbeiter insbesondere durch Zusatzschichten ausgefallen sind und anderseits für Abwerbeversuche sehr offen gegenüber standen. In diesem Zusammenhang ist deutlich geworden, dass das Lohnniveau in Hamburg mehrere 100 € über den Löhnen für Fahrer im Kreis Herzogtum Lauenburg lag.

2. Wer ist verantwortlich für die Abfuhr von Rest- u. Biomüll?

Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat diese ihm gesetzlich zugeschriebene Aufgabe auf die Abfallgesellschaft Südholstein (AWSH) übertragen.

3. Was ist die AWSH?

Die AWSH ist eine zu jeweils 25,5 % im Besitz des Kreises Herzogtum Lauenburg und des Kreises Stormarn befindliche Gesellschaft. Anteilseigner darüber hinaus ist mit 49 % die Service Plus GmbH, eine Tochter der HanseWerk. An HanseWerk wiederum sind die Kreise in Schleswig-Holstein mit über 30 % beteiligt. Die Service Plus GmbH hat sich landesweit in Abfallwirtschaftsgesellschaften eingebracht und ist spezialisiert auf die rechtliche Beratung sowie betriebswirtschaftliche Unterstützung im Abfallbereich. Durch die Mehrheit der Kreise ist sichergestellt, dass Entscheidungen im Zweifelsfall durch die öffentliche Hand durchgesetzt werden können.

4. Wer kontrolliert die AWSH?

Die AWSH wird durch einen Aufsichtsrat kontrolliert in dem die Kreise Herzogtum Lauenburg, Stormarn sowie die Service Plus GmbH vertreten sind. Jeder Gesellschafter entsendet jeweils sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat. Für den Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt der Landrat, zwei Vertreter der CDU-Fraktion, zwei Vertreter der SPD-Fraktion und einen Vertreter Bündnis 90/Die Grünen aus dem Kreistag an den Aufsichtsratssitzungen teil.

5. Wo gibt es tagaktuelle Informationen über die derzeitigen Verzögerungen?

Die AWSH stellt über ihre App laufend Informationen über Störungen bereit. Im Übrigen gibt es unter der Rubrik Störungsmeldungen auf der Internet-Seite AWSH.de bei Angabe des Wohnortes genaue Hinweise über Verzögerungen.

6. Wer führt die Müllabfuhr von Bio- u. Restmüll für den Kreis aus?

Die AWSH hat für die Abfuhr von Bio- und Restmüll nach einer europaweiten Ausschreibung im Jahr 2013 einen entsprechenden Vertrag im Jahre 2014 mit der Firma Grabau Entsorgung Geesthacht geschlossen.

7. Wieso hat sich der Kreis entschieden, Müllabfuhr für Rest- u. Biomüll an ein privates Unternehmen zu vergeben?

Die AWSH führt seit Jahrzehnten keine eigene Abfuhr des Mülls durch. In der Vergangenheit ist es auch nie zu gravierenden Problemen bei der Abfuhr von Müll gekommen. Die AWSH hat sich deshalb dazu entschieden, weiterhin auf diese funktionierende Zusammenarbeit mit in der Logistik erfahrenen Abfuhrunternehmen zu setzen. Zudem hat der Kreis schon mit der Firma, aus der die GEG hervorgegangen ist, sehr gute Erfahrungen gemacht.

8. Ist es zutreffend, dass bei dem Abfuhrunternehmen Dumpinglöhne an das Personal gezahlt werden?

Nein. Bei der Ausschreibung 2013 wurde eine Lohnuntergrenze von 12.42 € als Stundenlohn festgeschrieben. Dies entspricht einem Monatslohn von 2.150,00 € sowohl für (häufig) ungelernte Lader wie auch für Fahrer. Aufgrund der für Fahrer höheren Qualifikationen (Führerschein etc.) ergibt sich für diese automatisch ein höheres Lohnniveau. Schließlich sind auch Lohnsteigerungen im Rahmen der jährlichen Preisanpassung zwischen der GEG und der ASWH berücksichtigungsfähig. Zur zeit betragen die Gehälter für das Personal bei der GEG zwischen 2.500,00 € und 2.700,00 €.

9. Welche Anforderungen für die eigenen Mitarbeiter hat das Abfuhrunternehmen akzeptieren müssen, um den Auftrag für die Müllabfuhr zu erhalten?

Das Abfuhrunternehmen hat eine Lohnuntergrenze (s. o.), die verpflichtende Durchführung von Teambuildingmaßnahmen und Fortbildungsveranstaltungen (z. B. zur Erlangung des LKW-Führerscheins für Lader oder zum Beschwerdemanagement).

10. Was tut der Kreis um die derzeitige Situation zu verbessern?

Die Vertreter des Kreises haben im Aufsichtsrat mit den Geschäftsführern festgelegt, dass das Lohnniveau bei der Firma GEG konkurrenzfähiger werden muss. Der Geschäftsführer hat deshalb mit der GEG Verhandlungen über neue Lohnuntergrenzen aufgenommen und die Firma GEG hat daraufhin neue Stellenanzeigen mit konkurrenzfähigen Löhnen veröffentlicht.

11. Gibt es Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz oder ähnliches aufgrund der verzögerten Abfuhr?

Der Kreistag beschließt für jedes Jahr eine Entgeltordnung in die festgesetzten Entgelte fließen jeweils die Über- bzw. Unterschüsse aus dem jeweiligen Vorjahr sowie das erwartete Ergebnis aus dem nächsten Jahr ein. Wenn die Entgelte für die Abdeckung des Gesamtergebnisses nicht ausreichen, findet eine Anpassung nach unten oder oben statt. Eine einseitige Minderung der Entgelte ist deshalb nicht möglich.

12. Werden die Abfallentgelte 2019 sinken oder steigen?

Siehe 10. Auf die Abfallentsorgungsentgelte werden sich nach dem Vertrag mit der GEG mögliche Konventionalstrafen und Minderungsansprüche auswirken. Andererseits führen steigende Löhne tendenziell zu höheren Entgelten.

13. Warum erreiche ich auf der Service-Hotline der AWSH niemanden?

Von den Verzögerungen bei der Müllabfuhr sind alle 230.000 Haushalte in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn betroffen. Die Service-Mitarbeiter sind für das derzeitige Beschwerdeaufkommen nicht vorbereitet. Die zunehmenden Beleidigungen und Bedrohungen führen dazu, dass hier zusätzlich Personalausfälle zu verzeichnen sind. Für die Vielzahl der Anrufenden ist deshalb häufig nur ein Band oder eine sehr kurze Auskunft möglich.

14. Kann ich meinen Rest- u. Biomüll anderweitig abgeben?

Die Recylinghöfe nehmen derzeit Rest- u. Biomüll in haushaltsüblichen Mengen kostenlos entgegen.


15. Kann auch die Abfuhr der gelben Säcke und Pappe/Papier von Verzögerungen betroffen werden?

Pappe/Papier und gelbe Säcke werden nicht durch die Firma GEG, sondern durch andere Abfuhrunternehmen eingesammelt. Insofern besteht derzeit kein Grund Verzögerungen zu befürchten.

16. Wie haben sich die Abfallentgelte in den letzten Jahren im Kreis Herzogtum Lauenburg entwickelt?

Die Abfallentgelte sind bis zum Wirtschaftsjahr 2017 laufend gesunken. Erst für das Jahr 2018 war eine leichte Erhöhung insbesondere aufgrund höherer Personalkosten erforderlich.

17. Ist absehbar, wann der Abfuhrkalender wieder eingehalten werden kann?

Leider nein. Wir hoffen, dass mit der Einstellung von Mehrpersonal bei der Firma GEG die Verzögerungen abgebaut werden können. Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit nicht sicher vorhersehbar.




Verantwortlich für den Inhalt:

Herr Dr. Christoph Mager

Kreis Herzogtum Lauenburg
Landrat

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg