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7. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2

Zur Umsetzung des jüngsten Erlasses des Landes Schleswig-Holstein zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat der Kreis Herzogtum Lauenburg heute, 20.03.2020 seine 7. Allgemeinverfügung erlassen. Darin wird einerseits die Inanspruchnahme der Notfall-Kinderbetreuung erweitert, künftig dürfen Kinder auch dann in die Notfall-Kinderbetreuung gebracht werden, wenn nur ein Elternteil in einer Einrichtung der Akutversorgung des Gesundheitswesens tätig ist, also in einem Krankenhaus, einer Arztpraxis oder im Rettungsdienst.

Außerdem hat der Kreis Herzogtum Lauenburg eine Verschärfung der Beschränkungen von privaten Versammlungen verfügt. So sind nun private Veranstaltungen, wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen, sowie Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum ab einer Teilnehmerzahl von mehr als fünf Personen untersagt.

Zur aktuellen Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg