"Naturschutzbeirat berät nur Naturschutzbehörde"
„Der Naturschutzbeirat berät ausschließlich die untere Naturschutzbehörde“, stellte Landrat Gerd Krämer fest. Er nahm damit Bezug auf kritische Anmerkungen im Ausschuss für Energie, Umwelt und Regionalentwicklung. In der letzten Sitzung des Ausschusses hatten Politiker kritisiert, dass der Beirat quasi als Geheimgremium tage.
„Grundlage für die Einrichtung des Beirates für Natur und Umwelt ist das Landesnaturschutzgesetz“, so Krämer. Im Landesnaturschutzgesetzt heißt es, die Beiräte haben die Unteren Naturschutzbehörden in wichtigen Angelegenheiten des Naturschutzes zu unterstützen und fachlich zu beraten. „Die Mitglieder des Beirates werden von der unteren Naturschutzbehörde berufen und müssen fachkundig und erfahren in den Angelegenheiten des Naturschutzes sein. Wir haben immer Wert darauf gelegt, dass in dem Beirat Mitglieder der verschiedensten Fachrichtungen des Naturschutzes vertreten sind.“
Zur Konkretisierung der groben gesetzlichen Vorgaben für den Naturschutzbeirat hat der Kreistag 2007 eine Satzung verabschiedet, die den Mustervorgaben des Landes entspricht. „Der Naturschutzbeirat berät und unterstützt die Naturschutzbehörde bei ihrem Verwaltungshandeln. Dabei werden oftmals in Genehmigungsverfahren oder Stellungnahmen vertrauliche und sensible Daten erörtert. Die Ausweisung von Windenergieflächen waren in den letzten Jahren ebenso Gegenstand der Beratungen wie die Ausweisung von Naturschutzgebieten, größere Baumassnahmen oder Verstöße Einzelner gegen Umweltvorschriften“, erläuterte Krämer.
Ein Vergleich mit dem Kreisseniorenbeirat oder anderen kommunalen Beiräten ist nach Auffassung Krämers unzulässig. „Rechtsgrundlagen für diese sind Kreis- und Gemeindeordnung und unterliegen somit der kommunalen Selbstverwaltung, der Naturschutzbeirat fällt aber in den Rechtskreis der Aufgaben nach Weisung.“ Krämer weist darauf hin, dass Kreistagsabgeordnete vom Landrat umfassend Auskünfte verlangen können.
Nach den Worten Krämers gibt es lediglich die Alternative, den Naturschutzbeirat gänzlich aufzulösen. „Dieses ist möglich, da aus der Pflicht zur Bestellung inzwischen eine Kann-Bestimmung wurde. Die Auflösung wäre aber sehr bedauerlich, weil der Beirat der Naturschutzbehörde vielfältige und fruchtbare Anregungen gibt“, so Krämer abschließend.
„Grundlage für die Einrichtung des Beirates für Natur und Umwelt ist das Landesnaturschutzgesetz“, so Krämer. Im Landesnaturschutzgesetzt heißt es, die Beiräte haben die Unteren Naturschutzbehörden in wichtigen Angelegenheiten des Naturschutzes zu unterstützen und fachlich zu beraten. „Die Mitglieder des Beirates werden von der unteren Naturschutzbehörde berufen und müssen fachkundig und erfahren in den Angelegenheiten des Naturschutzes sein. Wir haben immer Wert darauf gelegt, dass in dem Beirat Mitglieder der verschiedensten Fachrichtungen des Naturschutzes vertreten sind.“
Zur Konkretisierung der groben gesetzlichen Vorgaben für den Naturschutzbeirat hat der Kreistag 2007 eine Satzung verabschiedet, die den Mustervorgaben des Landes entspricht. „Der Naturschutzbeirat berät und unterstützt die Naturschutzbehörde bei ihrem Verwaltungshandeln. Dabei werden oftmals in Genehmigungsverfahren oder Stellungnahmen vertrauliche und sensible Daten erörtert. Die Ausweisung von Windenergieflächen waren in den letzten Jahren ebenso Gegenstand der Beratungen wie die Ausweisung von Naturschutzgebieten, größere Baumassnahmen oder Verstöße Einzelner gegen Umweltvorschriften“, erläuterte Krämer.
Ein Vergleich mit dem Kreisseniorenbeirat oder anderen kommunalen Beiräten ist nach Auffassung Krämers unzulässig. „Rechtsgrundlagen für diese sind Kreis- und Gemeindeordnung und unterliegen somit der kommunalen Selbstverwaltung, der Naturschutzbeirat fällt aber in den Rechtskreis der Aufgaben nach Weisung.“ Krämer weist darauf hin, dass Kreistagsabgeordnete vom Landrat umfassend Auskünfte verlangen können.
Nach den Worten Krämers gibt es lediglich die Alternative, den Naturschutzbeirat gänzlich aufzulösen. „Dieses ist möglich, da aus der Pflicht zur Bestellung inzwischen eine Kann-Bestimmung wurde. Die Auflösung wäre aber sehr bedauerlich, weil der Beirat der Naturschutzbehörde vielfältige und fruchtbare Anregungen gibt“, so Krämer abschließend.