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Datum: 17.01.2017

Ältestenrat berät Domänenverpachtung

Zur Verständigung über die weiteren Beratungen und Beschlussfassungen über das Thema “Domänenverpachtung“ hat Kreispräsident Meinhard Füllner jüngst den Ältestenrat einberufen. Auf der Tagesordnung standenzwei Themen:

 1. Konsequenzen aus dem Widerspruch des Landrates zur Beschlussfassung über die vorzeitige Verpachtung der Domänen.

2. Anträge der Fraktionen B90/Grüne und SPD für eine Aktuelle Stunde bzw. einer Anhörung zu diesem Thema.

Als Konsequenz zu dem Widerspruch des Landrates legte die CDU-Fraktion einen Antrag mit dem Ziel vor, den Beschluss des Teils 2). des Kreistagsbeschlusses zu diesem Thema in der nächsten Sitzung des Kreistages noch einmal in öffentlicher Beratung zu beschließen. Dieser Antrag ist zwingend gemäß § 29 Abs. 4 Kreisordnung (KrO) auf die Tagesordnung zu setzen.

Laut Geschäftsordnung des Kreistages kann dann allerdings keine Aktuelle Stunde stattfinden, die einen nachfolgenden Tagesordnungspunkt betreffen.

Deshalb verständigten sich die Fraktionen darauf, in einer Sondersitzung des Haupt- und Innenausschusses am 20. Februar, 16.00 Uhr in den Räumen der Kreisfeuerwehrzentrale eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema durchzuführen.

Die Fraktionen einigten sich auch darauf, sich über ihre Vorschläge für die Zusammensetzung der Anzuhörenden abzustimmen und zu verständigen. Die SPD-Fraktion hatte in ihrem Antrag bereits einen Teilnehmerkreis aus Vertretern der Naturschutzverbände, des Kreisbauernverbandes, der Domänenpächter und auch des MELUR´s genannt.

Die weiteren Informationen über den Teilnehmerkreis werden nach Verständigung der Fraktionen der Presse rechtzeitig bekannt gegeben.

Zum Thema "Allgemeine Verpachtungsbedingungen für die Verpachtung von Domänen" haben die Fraktionen vonCDU und FDP für die nächste Kreistagssitzung einen

  • Antrag(PDF-Datei: PDF, 6 kB)
gestellt.