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Zivildienst

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht kein Wahlrecht zwischen Wehr- und Zivildienst vor. Nur derjenige, der als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt ist, kann Zivildienst leisten.

Hierzu sind in der Hachede-Schule (Geesthacht) und der Schule Steinfeld (Mölln) neun Stellen für Zivildienstleistende anerkannt.

Weitere zwei Stellen sind für Natur und Umweltschutz anerkannt und werden im Eigenbetrieb Kreisforsten Herzogtum Lauenburg geführt.

Informationen, auch über das Bewerbungsverfahren, erhalten Sie über das Bundesamt für Zivildienst.