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Anerkennung freier Träger

Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist zuständig für die Anerkennung von freien Trägern im Sinne des Jugendhilfegesetzes (KJHG). 

Allgemeine Informationen zur Anerkennung freier Träger

Die rechtliche Grundlage ist der § 75 SGB VIII KJHG Abs. 1

Wenn Sie die Anerkennung beantragen wollen, benötigen Sie für den Antrag

  • Vereinssatzung
  • Jugendordnung
  • Vorstandsverzeichnis
  • Zugehörigkeitsnachweis zu Landesverbänden  

 

Herr M. Beck
Fachdienst Kindertagesbetreuung, Jugendförderung und Schulen
Kinder- und Jugendförderung
Barlachstraße 5
23909 Ratzeburg

Telefon:
04541 888-410

Fax:
04541 888-605

E-Mail:

Raum:
23

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