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Zirkusüberprüfungen

Insbesondere Kinder genießen es, im Zirkus Tieren dabei zuzusehen, wie sie atemberaubende Kunststücke vollführen. Exotische Tiere können aus nächster Nähe betrachtet, berochen und erlebt werden.
Die Haltungsansprüche solcher Tiere sind in der Regel sehr hoch. Die Unterbringungen in Zirkusbetrieben ist oft beengt, die Gewährleistung adäquater klimatischer Bedingungen schwierig. Zumeist handelt es sich um Wildtiere, die in Gefangenschaft kaum artgerecht gehalten werden können und durch die ständige Anwesenheit von Menschen ohne ausreichende Rückzugsmöglichkeiten, die beengten Platzverhältnisse und die regelmäßigen Transporte deutlich mehr gestresst werden als Haustiere, die sich in vielen Jahrtausenden an den Menschen gewöhnt haben.

Wie bei allen anderen Tierhaltungen auch gibt es Zirkusbetriebe, die sich sehr um eine möglichst artgerechte Haltung bemühen und solche, die der Tierhaltung wenig

Aufmerksamkeit schenken.   

Die Überwachung von Zirkusbetrieben ist problematisch. Nachkontrollen durch den gleichen Amtstierarzt sind häufig nicht möglich, weil der Zirkus inzwischen an einen unbekannten Ort weitergezogen ist. Dies wird dadurch gelöst, dass jeder Zirkus mit Tieren über eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz verfügen muss. Kontrollen von Behörden werden in das Bestandsbuch des Zirkus eingetragen und Mängel der Veterinärbehörde, die die Erlaubnis erteilt hat, mitgeteilt. Gravierende Mängel werden über das Ministerium zentral an andere Veterinärämter weitergeleitet. Durch das Zirkuszentralregister wurde dieses noch weiter verbessert.
Grundlage der Kontrollen sind die Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen. Auch auf der Homepage der TVT kann man Hinweise auf eine artgerechte Haltung von Zirkustieren finden.