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Kriegsopferfürsorge

Leistungsbeschreibung

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende Leistungen:

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen (§§ 26 u. 26a BVG)
  • Krankenhilfe (§ 26b BVG)
  • Hilfe zur Pflege (§ 26c BVG)
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 26d BVG)
  • Altenhilfe (§ 26e BVG)
  • Erziehungsbeihilfe (§ 27 BVG)
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27a BVG)
  • Erholungshilfe (§ 27b BVG)
  • Wohnungshilfe (§ 27c BVG)
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen (§ 27d BVG)


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten und die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste in Neumünster.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht.
  • Nachweise über Einkommen
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen
  • Nachweise über Vermögen


Welche Gebühren fallen an?

Keine.


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.


Rechtsgrundlage

§§ 25 ff Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).


Ansprechpartner

Frau Winkel

Fachdienst Soziale Leistungen

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg