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Fachdienst Soziale Leistungen

Für die Durchführung der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) ist der Kreis Herzogtum Lauenburg als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig .

Im Rahmen des sozialen Sicherungssystems erfüllt der Kreis Herzogtum Lauenburg die Aufgabe wirtschaftlich schwachen und in Not geratenen sowie benachteiligten Personen eine wirksame Hilfe zukommen zu lassen.

Dies geschieht unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, das bedeutet, dass Hilfen nicht erhält, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, besonders von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

Die vorrangige Aufgabe der Sozialhilfe besteht darin, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Dabei gilt der Nachrang der Sozialhilfe gegenüber vorgelagerten Sicherungssystemen und die individuelle Abstimmung auf den Bedarf im Einzelfall.

Weiter werden die sozialen Leistungen bearbeitet bzw. die Bürgerinnen und Bürger betreut und beraten, deren Ansprüche sich nicht aus dem Sozialgesetzbuch XII ergeben sondern in Sozialgesetzbuch V oder Sondergesetzen geregelt sind.


 

Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist zusammmen mit der Bundesagentur für Arbeit Träger der gemeinsamen Einrichtung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Sie können diese Leistungen bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standort beantragen.  


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