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Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.

Voraussetzungen:
Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.
Grundsätzlich sind daher die gleichen Unterlagen erforderlich wie bei einer Ersterteilung:

Für Kl. A, A2, A1, B oder BE:

1 aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (mind. 35 x 45 mm)
Sehtestbescheinigung
"1. Hilfe"-Bescheinigung
Führungszeugnis

Für Kl. C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE:

1 aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (mind. 35 x 45 mm)
Augenärztliches Gutachten
Hausärztliches Gutachten
„1. Hilfe“-Bescheinigung
Führungszeugnis

In vielen Fällen ist jedoch zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich.

Was ist sonst noch zu beachten?

Falls Sie nicht im Kreis Herzogtum Lauenburg wohnen, wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Kreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). Eine Übersicht der Fahrerlaubnisbehörden in Schleswig-Holstein finden Sie hier: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.