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Werkstattkarte (§ 7 der Fahrpersonalverordnung)

Sie möchten eine Werkstattkarte für das digitale Kontrollgerät beantragen?
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis des Antragstellers (oder Reisepass)
  • Personalausweis der verantwortlichen Fachkraft (oder Reisepass)
  • Gewerbeanmeldung
  • aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft
  • Kopie des Arbeitsvertrages mit der verantwortlichen Fachkraft. Falls nur ein mündlicher Arbeitsvertrag besteht, ist eine schriftliche Erklärung über das bestehende Arbeitsverhältnis vorzulegen; die Bestätigung ist vom Werkstattinhaber und der Fachkraft zu unterschreiben.
    Gebühr: 45,- €

 

Haben Sie Fragen zur Benutzung der Werkstattkarte?


Dann wenden Sie ich bitte an die

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Adolf-Westphal-Str.4
24143 Kiel
Tel.: 0431-988-0 
Internet: www.uk-nord.de

Zuständig für den Kreis Herzogtum Lauenburg ist folgende Außenstelle:

Schwartauer Landstraße 11
23554 Lübeck
Tel.: 0451-470602 
Internet: www.uk-nord.de