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Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)


Wenn Sie

  • zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.07.2022 tauschen.
  • zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.01.2023 tauschen.


Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben oder in einem anderen Jahr geboren wurden, können Sie hier sehen, wann Sie den Führerschein tauschen müssen.

Führerscheinumtausch auf dem Postweg
Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Umtausch in einen Kartenführerschein, ein aktuelles Passbild, eine Kopie Ihres Personalausweises und eine Kopie Ihres Führerscheins per Post an:

Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst OT Lanken

Sobald die Unterlagen hier eingegangen sind, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Ihr Antrag wird nach Zahlungseingang bearbeitet.
Sie werden informiert, wenn der Führerschein abholbereit ist und können ihn dann bei der Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abholen.

Führerscheinumtausch vor Ort
Für den Besuch der Führerscheinbehörde benötigen Sie einen Termin. Sie können ihn hier buchen.

Zum Termin bringen Sie bitte diese Unterlagen mit.
Sie werden informiert, wenn der Führerschein abholbereit ist und können ihn dann bei der Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abholen.

Selbstverständlich können Sie Ihren Führerschein auch tauschen, bevor Sie dazu verpflichtet sind (z.B. weil er unleserlich geworden ist).

Bitte beachten Sie, dass die Berechtigungen zum Führen von Lastkraftwagen der alten Klassen 3 (soweit es Lkw mit mehr als 7,5 t zulässige Gesamtmasse betrifft) und der Klassen 2 bis spätestens zur Vollendung des 50. Lebensjahres unter Nachweis der Kraftfahreignung umgestellt werden muss, um diese Berechtigung unterbrechungsfrei zu erhalten.

Auf welche neuen Fahrerlaubnisklassen Ihre Fahrerlaubnis umgestellt wird, richtet sich nach der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV).


Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Formular

Hinweise zum “vorgezogenen Führerscheinumtausch“ bis zum Jahr 2033