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Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können Leistungen zur Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen.

Leistungsbeschreibung

  • gemeinschaftliches Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen.
  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Flötengruppe.
  • Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden. Die Kosten für mehrtägige Ausflüge werden wie bisher erstattet.
  • Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen
  • Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe II) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Beziehern

  • von Arbeitslosengeld II- oder Sozialgeldleisungen an das zuständige Jobcenter
  • von Sozialhilfe-, Wohngeld-, Kinderzuschlagsleistungen oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz an Ihr zuständiges Sozialamt vor Ort oder den Fachdienst Soziale Leistungen des Kreises.
  • von Kinderzuschlagsleistungen können vorübergehend auch Anträge an die Familienkasse Bad Oldesloe gerichtet werden. Anschrift: Familienkasse Bad Oldesloe, Sandkamp 3, 23843 Bad Oldesloe, Kontaktdaten: Fax: 04531 / 167366, E-Mail: familienkasse-badoldesloe@arbeitsagentur.de. Diese leitet Ihren Antrag an den Kreis weiter. 

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.

Welche Unterlagen werden benötigt und welche Fristen muss ich beachten?

Auf der Rückseite des Antrages sind nähere Erläuterungen enthalten. Darüber hinaus können Sie sich an Ihre zuständige Stelle wenden.

Informationsmaterial

Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Fragen und Antworten zum Bildungs- und Teilhabepaket


Ansprechpartner


Frau J. Möller

Fachdienst Soziale Leistungen

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

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