- Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens
- Polizeiliches Führungszeugnis
- elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
- bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
- bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages ca. 2 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen kann und der Genehmigungsbescheid nicht sofort ausgehändigt wird.