Inhalt
  • Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
  • bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages ca. 2 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen kann und der Genehmigungsbescheid nicht sofort ausgehändigt wird.